Allgemeine Geschäftsbedingungen der
C. S. Kälte- & Klimatechnik GmbH
Stand März 2025
Allgemeine Bedingungen
1. Vertragsgrundlage für unsere Leistungen, Angebote und Aufträge sind die Verdingungsordnung für Bauleistungen – Teil B -(VOB/B) in jeweils neuster Fassung sowie die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Soweit der Besteller Unternehmer ist, gelten sie auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Derartige Bedingungen des Bestellers verpflichten uns insbesondere auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. Nur im Falle der ausdrücklichen Zustimmung durch uns finden Bedingungen des Kunden Anwendung. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
2. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen – wie Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und Durchbruchsangaben usw. – sind, soweit nicht ausdrücklich auf Verlangen des Auftraggebers als verbindlich bezeichnet, nur annähernd maßgebend. Alle Eigentums- und Urheberrechte an dem Angebot und sämtlichen Unterlagen bleiben vorbehalten. Das Angebot und die Unterlagen dürfen ohne unsere Genehmigung weder weitergegeben, veröffentlicht oder vervielfältigt noch für einen anderen als den vereinbarten Zweck benutzt werden. Wird uns der Auftrag nicht erteilt, so sind die für den Kunden individuell erstellten Unterlagen unaufgefordert und unverzüglich an uns zurückzusenden. Andere Unterlagen sind uns gegebenenfalls nach Aufforderung unverzüglich zurückzusenden.
Preise und Zahlungen
3. Gegenüber Verbrauchern ist in unseren Preisen die Mehrwertsteuer enthalten, gegenüber Unternehmern verstehen sich Preisangaben netto zuzüglich Mehrwertsteuer.
Im Übrigen wird hinsichtlich der Zahlungen auf § 16 VOB/B verwiesen.
4. Der Auftragnehmer ist zur Entgegennahme von Wechseln nicht verpflichtet; etwaige Wechselspesen gehen zulasten des Auftraggebers
Eigentumsvorbehalt
5.
c. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug und haben wir deswegen den Rücktritt vom Vertrag erklärt, können wir die gelieferten Gegenstände oder eingebaute Teile zum Zwecke des Ausbaus herausverlangen. Der Auftragnehmer hat in diesem Falle die Gelegenheit zu geben, den Ausbau vorzunehmen. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben in diesem Fall vorbehalten.
Unterweisung des Bedienungspersonals
6. Während der probeweisen Inbetriebnahme wird das Bedienungspersonal des Auftraggebers vom Auftragnehmer in die Bedienung der Anlage unterwiesen.
Gefahrübergang, Abnahme, Gewährleistung und Schadensersatz
7. Es wird auf die Anwendung der VOB/B verwiesen, insbesondere § 7 VOB/B, §12 VOB/B, und § 13 VOB/B.
Gerichtsstand
8. Es wird auf die Anwendung der VOB/B verwiesen, insbesondere § 18 VOB/B.